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OASIS-Sperrdatei erklärt: Selbstsperre, Fremdsperre & Aufhebung

Wie das bundesweite Spielersperrsystem OASIS funktioniert, wie man sich sperren lässt und wie eine Sperre korrekt aufgehoben wird.

RP DarmstadtSelbst- & FremdsperrebundesweitStand 2026

Was ist die OASIS-Sperrdatei?

OASIS ist das bundesweite, spielformübergreifende Spielersperrsystem in Deutschland. Es wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021) verbindlich für das gesamte Bundesgebiet eingeführt und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt.

Der Begriff „spielformübergreifend" ist zentral: Eine OASIS-Sperre gilt nicht nur für einen einzelnen Anbieter oder eine einzelne Glücksspielart, sondern über alle in Deutschland erlaubten Angebote hinweg – also für Online-Casino, Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken gleichermaßen. Jeder erlaubte Anbieter muss vor der Spielteilnahme prüfen, ob für den Spieler eine Sperre in OASIS eingetragen ist, und einem gesperrten Spieler die Teilnahme verweigern.

Selbstsperre vs. Fremdsperre

OASIS kennt zwei Arten von Sperren:

  • Selbstsperre: Der Spieler beantragt die Sperre selbst. Sie dauert mindestens drei Monate und kann anschließend fortbestehen, bis der Spieler ihre Aufhebung beantragt.
  • Fremdsperre: Sie wird durch Dritte veranlasst, etwa durch einen Anbieter oder aufgrund von Hinweisen von Angehörigen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Eine Fremdsperre dauert mindestens zwölf Monate.

Die Eintragung und Führung in OASIS ist für den Spieler gebührenfrei.

Eine Selbstsperre ist ein wirksames Instrument, um sich selbst vor exzessivem Spiel zu schützen. Sie wirkt sofort und bei allen in Deutschland erlaubten Anbietern gleichzeitig.

OASIS-Sperre beantragen – so geht es

Eine Selbstsperre lässt sich unkompliziert einrichten. In der Regel bestehen folgende Wege:

  • online über das Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt beziehungsweise über gluecksspiel-behoerde.de/oasis;
  • direkt bei einem erlaubten Anbieter, der den Sperrantrag an OASIS weiterleitet;
  • bei einer Spielbank oder Spielhalle vor Ort.

Für die Eintragung werden Identitätsdaten benötigt, damit die Sperre eindeutig zugeordnet werden kann. Sobald die Sperre eingetragen ist, wirkt sie spielformübergreifend bei allen erlaubten Anbietern. Die Selbstsperre ist gebührenfrei.

OASIS-Sperre aufheben

Eine Sperre wird nicht automatisch beendet. Nach Ablauf der Mindestdauer – drei Monate bei der Selbstsperre, zwölf Monate bei der Fremdsperre – muss der Spieler die Aufhebung aktiv beantragen. Ohne einen solchen Antrag bleibt die Sperre bestehen.

Der Aufhebungsantrag wird beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Erst nach Bearbeitung und Wirksamwerden der Aufhebung ist eine erneute Teilnahme bei erlaubten Anbietern möglich. Diese bewusste Hürde soll spontane, kurzfristige Entscheidungen erschweren und dem Schutz des Spielers dienen.

Offshore-Anbieter sind NICHT an OASIS angeschlossen

Ein wichtiger und oft unterschätzter Punkt: Nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis sind an OASIS angeschlossen und verpflichtet, vor der Spielteilnahme die Sperrdatei abzufragen. Offshore-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis prüfen OASIS nicht. Eine bestehende OASIS-Sperre entfaltet bei ihnen daher keine Wirkung.

Wer sich in OASIS gesperrt hat, kann diese Schutzwirkung durch das Spielen bei Offshore-Anbietern faktisch umgehen. Genau das untergräbt den Sinn der Sperre und ist für gefährdete Spieler besonders riskant. Bei Offshore-Anbietern greift keiner der deutschen Schutzmechanismen. Rechtlich ist unerlaubtes Online-Glücksspiel zudem untersagt (§ 4 Abs. 4 GlüStV), das Betreiben ist nach § 284 StGB strafbar; die Verfolgung von Spielern ist in der Praxis die Ausnahme.

Hilfsangebote

Wer das Gefühl hat, das eigene Spielverhalten nicht mehr im Griff zu haben, sollte sich frühzeitig Unterstützung suchen. Eine OASIS-Selbstsperre kann ein erster Schritt sein; zusätzlich gibt es kostenlose und anonyme Beratungsangebote.

Hilfe bei Glücksspielproblemen: Beratungstelefon der BZgA unter 0800 - 1372700 (kostenlos und anonym), check-dein-spiel.de sowie das Sperrsystem OASIS unter gluecksspiel-behoerde.de/oasis.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Steuerberatung.

Markus Keller
Markus Keller · Chefredakteur & Glücksspiel-Analyst
Markus Keller analysiert seit über 12 Jahren den deutschen und internationalen Glücksspielmarkt. Schwerpunkte: Lizenzrecht, Auszahlungsprüfung und Anbieter-Sicherheit.
Geprüft von der PPL-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 11. August 2026