Deutschland · ohne deutsche Lizenz
Glücksspielsteuer in Deutschland: 5,3 % auf den Einsatz erklärt
Wie die 5,3 % Glücksspiel- bzw. Wettsteuer funktioniert, wer sie zahlt und warum sie die RTP-Werte drückt.
Wie funktioniert die Glücksspielsteuer?
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021) wurde in Deutschland auch die steuerliche Behandlung des Online-Glücksspiels neu geordnet. Seit dem 1. Juli 2021 wird auf virtuelle Automatenspiele und Online-Poker eine Glücksspielsteuer von 5,3 % erhoben. Rechtsgrundlage ist das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG).
Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage: Die 5,3 % werden auf den Spieleinsatz berechnet – nicht auf den Gewinn und nicht auf den Ertrag des Anbieters. Besteuert wird also jeder Euro, der eingesetzt wird, unabhängig davon, ob der Spieler gewinnt oder verliert.
Bemessungsgrundlage ist der Einsatz, nicht der Gewinn. Das ist der zentrale Unterschied zu einer Besteuerung des Anbieterertrags und wirkt sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit erlaubter Angebote aus.
Wer zahlt – und die Auswirkung auf RTP und Quoten
Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist der Anbieter. Da die Steuer jedoch am Einsatz ansetzt und die Kosten erhöht, geben Anbieter sie in der Praxis regelmäßig an die Spieler weiter – wenn auch meist nicht offen ausgewiesen.
Bei virtuellen Automatenspielen zeigt sich das häufig in einer niedrigeren Auszahlungsquote (RTP, Return to Player). Da ein Teil jedes Einsatzes als Steuer abgeführt wird, bleibt weniger für Ausschüttungen übrig. Bei Sportwetten kann sich die Steuer in ungünstigeren Quoten oder in einem gesonderten Abzug auf der Wettquittung niederschlagen.
Steuer bei Sportwetten (Wettsteuer)
Auch bei Sportwetten gilt das Prinzip der Einsatzbesteuerung: Der Steuersatz von 5,3 % bezieht sich auf den Wetteinsatz. Erlaubte Sportwettenanbieter mit deutscher Erlaubnis – überwacht von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL, Sitz Halle (Saale), gluecksspiel-behoerde.de) – handhaben diese Wettsteuer unterschiedlich: Manche ziehen sie sichtbar vom Einsatz oder vom Gewinn ab, andere kalkulieren sie in die Quoten ein. In jedem Fall verringert die Steuer den wirtschaftlichen Wert der Wette für den Spieler.
Sind Gewinne steuerpflichtig?
Für private Spieler gilt in Deutschland grundsätzlich: Gewinne aus Glücksspiel sind in der Regel steuerfrei. Sie zählen nicht zu den steuerbaren Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes, weil sie als Ergebnis des Zufalls und nicht als Ertrag einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit gelten. Die 5,3-%-Steuer setzt daher am Einsatz an und nicht beim Gewinn des Spielers.
Bei Gewinnen von Offshore-Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bewegt man sich in einem steuerlichen Graubereich. Die Einordnung kann im Einzelfall unklar sein, insbesondere wenn keine deutsche Erlaubnis und keine Abführung der Glücksspielsteuer vorliegen.
Bei Offshore-Anbietern greifen weder die deutschen Schutzmechanismen noch eine geordnete steuerliche Behandlung. Unerlaubtes Online-Glücksspiel ist zudem untersagt (§ 4 Abs. 4 GlüStV), das Betreiben ist nach § 284 StGB strafbar; die Verfolgung von Spielern ist in der Praxis die Ausnahme.
Beispielrechnung
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die 5,3-%-Glücksspielsteuer auf verschiedene Einsätze auswirkt. Berechnet wird jeweils die Steuer auf den Einsatz.
| Einsatz | 5,3 % Steuer |
|---|---|
| 1 € | 0,05 € |
| 10 € | 0,53 € |
| 50 € | 2,65 € |
| 100 € | 5,30 € |
| 1.000 € | 53,00 € |
Die Beträge verdeutlichen, dass die Steuer bei jedem einzelnen Einsatz anfällt. Bei vielen aufeinanderfolgenden Einsätzen summiert sich die Belastung entsprechend – unabhängig vom Spielausgang.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung eines konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Hilfe bei Glücksspielproblemen: Beratungstelefon der BZgA unter 0800 - 1372700 (kostenlos und anonym), check-dein-spiel.de sowie das Sperrsystem OASIS unter gluecksspiel-behoerde.de/oasis.
